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Strafverteidiger

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Zusammenarbeitsverweigerung

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die beschuldigte Person kann durch blosse Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Verteidigung keinen Verteidigungswechsel erzwingen (vgl. BGer 1B_67/2009, Erw. 2.5).

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage, S. 23

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