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Strafverteidiger

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verfahrensleitung überträgt (auf Antrag der beschuldigten Person bzw. der Staatsanwaltschaft) die amtliche Verteidigung einer anderen Person, wenn:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrem amtlichen Verteidiger erheblich gestört ist, oder
  • eine wirksame Verteidigung aus andern Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

Vgl. StPO 134 Abs. 2.

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