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Strafverteidiger

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Störung Vertrauensverhältnis

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht nur die Vernachlässigung der Verteidigerpflichten, sondern auch ein erheblich gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrem amtlichen Verteidiger kann einen Verteidigerwechsel notwendig machen.

Im Einzelnen:

  • Verteidigungs-Defizite wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses

    • Die Verteidigungswirkung kann nicht nur bei objektiver Pflichtverletzung der Verteidigung, sondern auch bei einem erheblich gestörten Vertrauensverhältnis beeinträchtigt sein
  • Voraussetzung / Glaubhaftmachung

    • Als Voraussetzung für einen Verteidigerwechsel müssen konkrete Anhaltspunkte für die erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses glaubhaft gemacht werden
  • Subjektives Empfinden des beschuldigten Mandanten nicht ausreichend

    • Nicht ausreichend für einen Verteidigerwechsel ist ein rein subjektiver, nicht objektiv begründeter Vertrauensmangel beim Beschuldigten

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage, S. 24
  • LIEBER VIKTOR, Parteien und andere Verfahrensbeteiligte nach der neuen schweizerischen Strafprozessordnung, in: ZStrR 2008, S. 174 ff.

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