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Strafverteidiger

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Stundenansatz

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Stundenansatz beträgt grundsätzlich:

  • für amtliche Mandate

    • Fr. 220.– (§ 3 AnwGebV) für Leistungen ab 1.1.2015 bzw.
    • Fr. 200.– für Leistungen bis 31.12.2014 (für Sonderfälle vgl. Leitfaden Amtliche Mandate, E 1.3.; bei MWST-Pflicht zuzüglich 8 % bzw. 7,7 % (ab 01.01.2018)
  • für Übersetzungen

    • Fr. 75.– zuzüglich evtl. MWST(für Sonderfälle vgl. Anhang Entschädigungstarif DolmV).

In der Schweiz gelten ab 1. Januar 2018 für Umsätze, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit sind (u.a. Exporte), die folgenden Steuersätze:

  • Normalsatz: 7,7 %
  • reduzierter Satz: 2,5 %
  • Sondersatz: 3,7 %

Literatur

  • Merkblatt Amtliche Mandate in Strafuntersuchungen gegen Erwachsene, Version 1.1.2016
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage

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