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Strafverteidiger

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Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtskundige Interessenwahrung der beschuldigten Personen in einer Strafuntersuchung bzw. in einem Strafverfahren

  • notwendige Verteidigung

    • Bei schwerwiegenden Fällen ist eine beschuldigte Person zwingend zu verteidigen
    • Zwingende Verbeiständung, wenn der beschuldigten Person folgende Sanktionen drohen:
      • Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr
      • Freiheitsentziehende Massnahme (vgl. StPO 130 lit. b)
      • Abgekürztes Verfahren (vgl. StPO 130 lit. e)
    • Zwingende Verbeiständung in einem Jugendstrafverfahren, wenn als Massnahme drohen:
      • unbedingter Freiheitsentzug von mehr als einem Monat (vgl. JStPO 24 lit. a)
      • bedingte Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten (vgl. BGer 6B_655/2016, Erw. 1.7)
  • fakultative Verteidigung

    • Bei einfacheren Fällen gilt kein Verteidigungszwang
    • Gleichwohl darf sich die beschuldigte Person beraten und vertreten lassen

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 140 ff.

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