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Strafverteidiger

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Die Voraussetzungen zur amtlichen Verteidigung bilden:
    • Zugang zur Rechtspflege

      • Unentgeltliche Rechtspflege

        • Einem Beschuldigten, der nicht über die erforderlichen Mittel für die Verteidigung verfügt, ist der unentgeltlichen Zugang zur Rechtspflege zu ermöglichen
        • Voraussetzung für die amtliche Verteidigung
      • Voraussetzung ist, dass das oder die Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist

        • Anspruch für jedes staatliche Verfahren
          • Anspruch auf Rechtspflegezugang besteht für
            • jedes staatliche Verfahren
              • in welches der Betroffene einbezogen wird
              • in welchem er seine Rechte wahren muss
            • ohne Relevanz von
              • Rechtsnatur der Entscheidungsgrundlagen
              • Konkreter Verfahrensart
    • Rechtsverbeiständung von natürlichen Personen

      • Beschränkung

        • Unentgeltliche Rechtsverbeiständung nur für natürliche Personen, nicht aber für juristischen Personen (vgl. BGE 143 I 306, Erw. 3.1)
      • Wohnsitz

        • Der Wohnsitz ist für die unentgeltliche Rechtspflege nicht relevant
        • Ebenso darf der Anspruch bei einem ausländischen Staatsangehörigen als Beschuldigten
          • nicht vom Bestehen eines Staatsvertrages abhängig gemacht werden
          • nicht die Zusicherung des Gegenrechts verlangt werden.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 147, Rz 450 f.
  • RUCKSTUHL in: NIGGLI / HEER / WIPRÄCHTIGER, Art. 132 N 21
  • HÄFELIN, S. 282

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