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Strafverteidiger

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Ablehnung Gesuch um amtliche Verteidigung

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gelegentlich tritt der Fall ein, wo ein Gesuch um amtliche Verteidigung von der Verfahrensleitung bzw. vom Gericht abgelehnt wird:

  • Wiederwägung der Ablehnung des Gesuchs um amtliche Verteidigung

    • Ein abgelehntes Gesuch um amtliche Verteidigung kann nur in folgenden Fällen in Wiedererwägung gezogen werden:
      • Erhebliche Veränderung der Verhältnisse
      • Ursprünglich offensichtlich unrichtige Beurteilung
    • Vgl. hiezu BGer 6B_569/2017, Erw. 2
  • Parteistellung des abgelehnten Verteidigers oder der Gegenpartei?

    • Abgelehnter Verteidiger

      • Ein für die Verteidigerfunktion abgelehnter Rechtsanwalt ist nicht legitimiert, die Verweigerung der amtlichen Verteidigung in eigenem Namen für den Beschuldigten anzufechten
    • Gegenpartei

      • Im Verfahren um Bestellung eines amtlichen Verteidigers kommt nur dem Beschuldigten, nicht aber der Gegenpartei Parteistellung zu
  • Parteistellung bei Widerruf des amtlichen Mandates?

  • Rechtsnatur des Bewilligungs- oder Ablehnungsentscheids

    • Charakteristik

      • Zwischenentscheid
    • Grund der Einordnung als Zwischenentscheid

      • Die Verfügung bringt das Strafuntersuchungsverfahren nicht definitiv zum Abschluss
  • Rechtsmittel

    • Ablehnung des Gesuchs

      • Rechtsmittelfähigkeit
        • grundsätzlich gegeben
        • Vgl. BGE 140 IV 202, Erw. 2
      • Gründe
        • Bei einer Ablehnung des Gesuchs drohen
          • rechtliche Nachteile
          • nicht mehr wieder gut zu machende Nachteile, wenn beim Entscheid gewonnen würde
        • Daher: Rechtsmittelfähigkeit gegen Zwischenentscheids
    • Erstinstanzlicher Entscheid

      • Gegen den erstinstanzlichen Entscheid ist die Beschwerde möglich (vgl. BGE 140 IV 202, Erw. 2)
    • Letztinstanzlicher Entscheid

      • Gegen den vorinstanzlichen Entscheid ist die Strafrechtsbeschwerde ans Bundesgericht zulässig (vgl. BGE 139 IV 115, Erw. 1)
    • Verteidigerwechsel ohne Antrag

      • Ein Rechtsmittel ist auch gegen einen durch die Verfahrensleitung (ohne Parteiantrag) angeordneten Wechsel des amtlichen Verteidigers
      • Vgl. BGE 133 IV 335, Erw. 2

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 153 ff., Rz 473 ff.
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage
  • BOLL DAMIAN, „Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss Schweizerischer StPO“ – Der Anspruch auf Verteidigerbeistand bei der ersten Beschuldigteneinvernahme, Diss. Zürich 2020

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