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Strafverteidiger

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Rechtsbeistand

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

= beschuldigte Person, Privatstrafkläger und andere Verfahrensbeteiligte können zur Wahrung ihrer Interessen gemäss StPO 127 einen Rechtsbeistand bestellen, dem grundsätzlich die gleichen Verfahrensrechte zustehen wie der von ihm vertretenen Partei; beim Beizug mehrerer Personen als Rechtsbeistand hat die vertretene Partei einen Hauptvertreter zu bezeichnen (vgl. StPO 127 Abs. 2); der Terminus „Rechtsbeistand“ ist damit ein Oberbegriff für die Beratung und Vertretung irgend eines am Strafverfahren Beteiligten.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 135 f.

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